AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Umfang und Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von federleicht gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die federleicht dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. In Ergänzung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von federleicht gelten die Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen in der Informationsverarbeitung durch Rechenzentren, herausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, Wirtschaftskammer Österreich, in der aktuellen Fassung.
§ 2 Rechtsvorschriften
1. Der Kunde verpflichtet sich, die österreichischen Gesetze auch im internationalen Datenverkehr über federleicht einzuhalten und bemerkte Gesetzesverstöße zu melden.
2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei Verstößen gegen österreichische oder internationale Gesetze (wie insbesondere dem Telekommunikationsgesetz, dem Mediengesetz, dem Verbotsgesetz, dem Pornographiegesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Strafgesetzbuch), federleicht von jedem Nachteil freizuhalten, der durch vom Kunden übermittelnden, verbreitenden oder ausgestellten Daten und Nachrichten entsteht, und federleicht schad- und klaglos zu halten.
3. Der Kunde ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird den federleicht für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst.
§ 3 Vertragsdauer
1. Für jede Dienstleistung die federleicht erbringt, wird die Vertragsdauer eigens festgelegt und schriftlich fixiert.
§ 4 Entgeltentrichtung
1. Die Verrechnung der Leistungen ist für jede Vertragsperiode im Voraus zu entrichten, und ist sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
2. Bei Zahlungsverzug ist federleicht berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten sowie die bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
3. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise.
§ 5 Haftungsausschluss
1. Federleicht haftet für Schäden nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Datenschutz
1. Federleicht ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Kundendaten zu schützen. Federleicht haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber federleicht aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
§ 8 Rücktritt
1. Federleicht ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) Vereinbarte Entgelte nach 3 maliger Mahnung nicht am vereinbarten Konto, zu vereinbarter Nachfrist eingelangt sind.
b) Im Vertrag vereinbarte Vorleistungen oder Informationen die der Vertragspartner zu erbringen hat nicht, unvollständig oder falsch erbracht wurden.
2. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von federleicht sind im Falle eines Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von federleicht erbrachte Vorbereitungshandlungen.
3. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von federleicht zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des federleicht nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
§ 10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte
1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kündigung.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
1. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
2. Federleicht ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
3. Der Kunde wird Änderungen seines Namens, die er federleicht angegeben hat, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer federleicht sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen von federleicht trotzdem als zugegangen.
4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
5. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von federleicht.
6. Federleicht verpflichtet sich, alle Leistungen anhand neuester medizinischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erbringen.
7. Federleicht unterliegt bezüglich aller vom Vertragspartner gelieferter mündlicher und schriftlicher Informationen der Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht erlischt wenn der Vertragspartner federleicht schriftlich von der Pflicht entbindet oder wenn anderes medizinisches Personal, dass mit der Therapie oder Versorgung des Vertragspartners betraut ist, Daten zur korrekten Betreuung des Vertragspartners benötigt.
8. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine Daten in anonymer Form zu Studienzwecken in medizinischen Statistiken verwendet werden dürfen.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt St. Pölten als vereinbart, außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Stand: Juli 2004